Hinweis EU-Domains / Brexit
Veröffentlicht am 18. Oktober 2019 Allgemein
Sehr geehrte Kunden,
nach dem derzeitigen Stand nimmt EURid ab dem 01. November 2019, 00:00 Uhr (CET), keine .eu-Domain Registrierungen mehr entgegen, wenn der Inhaber seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat.
Wer bereits eine .eu-Domain hält und seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat, wird am 24. Oktober 2019 und am 01. November 2019 seitens EURid per eMail informiert, dass er gegen die Registrierungsregelungen verstößt. Bis 01. Januar 2020 muss dann ein Nachweis der fortgesetzten Registrierungsberechtigung erbracht werden, z.B. durch Wohn-/Firmensitzänderung. Wird der Verstoß gegen die Registrierungsregelungen nicht beseitigt, wird die .eu-Domain ab dem 01. Januar 2020, 00:00 Uhr (CET) inaktiv und führt den Status „withdrawn“. Sie kann dann weder für Webseiten noch für eMail-Dienste genutzt werden. Eine endgültige Löschung erfolgt dann zum 01. November 2020, 00:00 Uhr (CET).